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  • Gut aufgehoben
    Das Dispositionsteam plant nicht nur Ihre Einsätze, sondern ist auch während Ihres gesamten Einsatzes telefonisch erreichbar und unterstützt Sie bei Unsicherheiten, Planänderungen oder auch in Notfällen. Ausserdem achten sie bei der Fahrtenplanung auf bestmögliche Berücksichtigung von Wünschen und Bedürfnissen der Fahrer:innen. Wir schützen Ihre Integrität. Unser Verhaltenskodex gilt für alle Vereinsmitglieder und dessen Durchsetzung ist uns wichtig. Die Reglemente können Sie im Anhang durchlesen. Die Geschäftsstelle steht Ihnen für jedes Anliegen zur Seite und der Vorstand ist für Ihre Vorschläge offen. Fahrer:innen-Reglement Merkblatt zum Schutz der persönlichen Integrität
  • Wie werde ich Fahrer:in?
    Sie melden Sich mit dem verlinkten Formular oder telefonisch unter 044 974 25 25 an. Wir nehmen uns eine Stunde Zeit für einen Austausch und ein Kennenlernen. Hier können Sie all Ihre Fragen stellen; auch wir schauen, ob diese Aufgabe für Sie passen könnte. Im Gruppensetting bringen wir Ihnen den Umgang mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen bei und zeigen Ihnen den korrekten Umgang mit Rollstühlen auf, so dass Sie sensibilisiert sind, auch wenn Sie zum ersten Mal mit einem Menschen im Rollstuhl umgehen. Im nächsten Schritt werden Sie von Ihrem Instruktor auf einem VeloTixi Züri durch den Verkehr befördert. Danach erlernen Sie das Fahren mit unseren Dreirädern, die sich beim Fahrverhalten massgeblich von einem Fahrrad unterscheiden - beladen und leer. Nun folgt eine Hauptprobe in Abwechslung mit einer anderen Fahrer:in, begleitet von einem Instruktor auf einem separaten Velo. Sie identifizieren Ihre Stärken und Ihre Lernfelder. Ihre erste Fahrt mit einem Fahrgast erfolgt auch in Begleitung eines Instruktors. Im Nachhinein besprechen Sie Ihre erste Erfahrung. Sie können die Fahrten mit einem Instruktor so oft wiederholen, wie es nötig erscheint. Anschliessend sind Sie als Aktivmitglied und Fahrer:in für den Verein unterwegs.
  • Was Sie mitbringen
    Führerausweis Kat. A1 45 kmh oder B seit mindestens zwei Jahren. Bereitschaft, monatlich mindestens zwei halbe Tage Einsätze zu leisten, damit die Abläufe regelmässig gelebt werden können. 
Bereitschaft zur Teilnahme an der Basisausbildung und an Weiterbildungen. Sehr gute Verständigung in deutscher Sprache, gutes Zuhörvermögen Gesunde körperliche Konstitution 
Freude am Umgang mit Menschen Entspannt und fokussiert im Verkehr Einfühlungsvermögen, Humor, Gelassenheit, Wetterfestigkeit
  • In guter Gesellschaft
    Sie fahren souverän im Stadtzürcher Langsamverkehr und möchten Teil Ihrer Freizeit sinnvoll für etwas Neues einsetzen. Sie wollten schon immer die inklusive, selbstbestimmte und nachhaltige Mobilität neu träumen - und sind offen für ein verantwortungsvolles, flexibles Engagement mit einer guten Portion Plausch und Empathie. Ihre Fahrgäste machen dank Ihnen tolle neue Erfahrungen - draussen in der Natur sowie im Herzen unserer Gemeinde. Der Austausch mit den Fahrgästen bereichert Ihren Alltag - ganz individuell und jedes Mal anders.
  • Was wir mitbringen
    Wir liefern Trainings, Abläufe, gute Erreichbarkeit und Hilfe bei Vorfällen.
  • Wann kann ich fahren?
    Unser Fahrdienst befördert Sie zwischen 10 und 20 Uhr bei jedem Wetter. Bei mangelnder Nachfrage stellen wir den Betrieb zwischenzeitlich ein, beispielsweise im Winter. Bei unsicheren Fahrverhältnissen werden Fahrten ersatzlos gestrichen.
  • Was ist eine Einzelfahrt?
    Einzelfahrten, auch solche zu Retourfahrten kombiniert, beginnen oder enden in der Gemeinde Zürich. Sie werden von A nach B befördert und es sind keine Pausen dazwischen von länger als 5 Minuten vorgesehen.
  • Wo treffen wir uns?
    Wir holen Sie an Ihrer Wohnungstür oder am Eingang Ihres Heims ab und begleiten Sie wieder zurück dorthin. Fahrer:innen sind nicht dazu befugt, Sie über Hindernisse von mehr als einer einzigen Stufe zu unterstützen. Wenn Sie weitergehende Unterstützung benötigen, möchten wir Sie bitten diese privat zu organisieren durch Spitex o.ä.
  • Wie sieht der Ablauf einer Velofahrt genau aus?
    Bevor Sie die Reise antreten, werden Sie ihre:n Fahrer:in folgendermassen kennenlernen: 1. Das VeloTixi Züri Dreirad hält sicher an und parkiert. Am Hang parkiert es in Blickrichtung Bergspitze. 2. Die Fahrer:in kontrolliert, dass die Feststellbremsen vorne und hinten angezogen sind. 3. Die Fahrer:in steigt ab und begrüsst den Fahrgast. 4. Die Route und deren Eigenschaften werden besprochen. Der Fahrgast entscheidet sich zum Einsteigen und bereitet sich vor: 5. Der Fahrgast steigt falls nötig von einem Rollator oder einem Elektrorollstuhl auf einen durch den Fahrgast eigens organisierten mechanischen Rollstuhl um. VeloTixi Züri bringt keine Leih-Rollstühle mit. 6. Der Fahrgast legt einen eigenen Velohelm an. VeloTixi Züri bringt keine Leih-Helme mit. 7. Die Fahrer:in und der Fahrgast kontrollieren gemeinsam, dass der Fahrgast gut im Rollstuhl sitzt. 8. Bei neuen Fahrgästen legt die Fahrer:in immer einen Brustgurt um den Fahrgast an. Wir führen einen Leih-Brustgurt immer mit, dennoch empfehlen wir Ihnen, sich aus Hygienegründen einen eigenen Brustgurt anzuschaffen, wenn Sie nach der ersten Fahrt Gefallen dran finden. Der Fahrgast kann nun einsteigen. 9. Mit Erlaubnis des Fahrgasts übernimmt die Fahrer:in die Kontrolle des Rollstuhls, löst die Bremsen und manövriert den Rollstuhl rückwärts zur Rampe. 10. Der Fahrgast wird von der Fahrer:in rückwärts auf die Rampe geschoben. 11. Durch die Verschiebung des Gewichts rotiert die Rampe schnell um 15° nach hinten und klinkt sich mit einem lauten metallischen Klang in die sichere Fahrposition ein. 12. Die beidseitigen Rollstuhlbremsen vorne am Rollstuhl werden angezogen. 13. Der Rollstuhl wird anhand von drei Spanngurten am Dreirad fixiert. 14. Die vorderen Rollstuhlbremsen werden gelöst und die drei Spanngurte anhand der Drehratschen wenn möglich noch enger angezogen. 15. Die Rollstuhlbremsen vorne werden erneut betätigt. 16. Der Fahrgast wird immer anhand eines 2-Punkte-Sicherheitsgurtes am Dreirad fixiert. Dies geschieht unabhängig davon, ob Sie schon mit einem Rollstuhl-eigenen Gurt am Rollstuhl festgemacht sind, und ob Sie zusätzlich auch noch den Brustgurt tragen. 17. Es wird kontrolliert, dass unser Fahrgast und alle mitgebrachten Gepäckstücke sicher fixiert sind oder von Begleitpersonen gefahren werden. 18. Die Fahrer:in erkundigt sich nach dem Wohlgehen des Fahrgasts und fragt diesen, ob die Fahrt beginnen soll. Ab diesem Zeitpunkt konzentriert sich die Fahrer:in auf den Strassenverkehr. Ein Gespräch mit dem Fahrgast kann möglich sein, oder aber sich als schwierig gestalten. Es ist denkbar, dass der Fahrgast Musiklautsprecher mit sich führt und während der Fahrt per Bluetooth Musik abspielt. Beim Tragen von Kopfhörer muss trotzdem die Helmpflicht im Verein berücksichtigt werden. Das Aussteigen gestaltet sich in umgekehrter Reihenfolge: Sicheres Anhalten 19. Das Dreirad hält sicher an und parkiert. Am Hang parkiert es in Blickrichtung Bergspitze. 20. Es werden die Feststellbremsen vorn und hinten angezogen. Die Fahrer:in steigt aus. Der Fahrgast äussert an die Fahrer:in den Wunsch, an dieser Stelle auszusteigen 21. Kontrolle dass die vorderen Rollstuhlbremsen weiterhin angezogen sind. 22. Der 2-Punkte-Sicherheitsgurt am Dreirad wird gelöst. 23. Die drei Spanngurte am Rollstuhl werden gelöst. 24. Die Rampe wird anhand eines Hebels entsichert, bleibt aber aufgrund der Rollstuhlposition weiterhin in horizontaler Lage. 25. Die Fahrer:in löst die Rollstuhlbremsen und hält den Rollstuhl mit beiden Händen fest. 26. Die Fahrer:in drückt mit einem Fuss auf die Rampe, wodurch diese nach vorne rotiert. 27. Die Fahrer:in schreitet rückwärts und lenkt dabei den Rollstuhl, währenddessen dieser langsam runtergleitet. Ganz vom Dreirad ausgestiegen, kann der Fahrgast oder eine Begleitperson die Kontrolle des Rollstuhls übernehmen, oder aber die Fahrer:in schiebt den Rollstuhl bis zur Wohnungstür oder dem Haupteingang. Bei Fragen wenden Sie sich jederzeit an die Zentrale oder an Ihre:n Fahrer:in.
  • Muss ich meinen eigenen Rollstuhl mitbringen?
    Ja, wir möchten Fahrgäste bitten ihren eigenen Handrollstuhl zur Fahrt mitzubringen, denn VeloTixi stellt keine Rollstühle zur Verfügung. Ihr Rollstuhl darf maximal 72 cm breit sein; Fahrgast und Rollstuhl zusammen dürfen bis zu 200 kg wiegen.
  • Meine Muskulatur ist geschwächt und ich habe Bedenken, ob ich während einer Fahrt aufrecht sitzen bleiben kann
    Es ist in so einem Fall sicherlich sinnvoll, Vorkehrungen zu treffen. Im Grunde genommen sitzen Sie wie immer auf Ihrem Rollstuhl und sind mit einem Zweipunkt-Sicherheitsgurt ans Fahrzeug gebunden. Ihr Rollstuhl ist mit drei Gurten am Fahrzeug festgebunden. Dennoch können die Beschleunigungen in Ausnahmefällen viel stärker sein als im Alltag - beispielsweise bei einer Vollbremsung - so dass Sie beispielsweise mit Ihrem Oberkörper nach vorne kippen und Ihren Kopf auf den Knien aufschlagen. Zusätzlich zur Sicherung mit dem Sicherheitsgurt empfehlen wir deshalb allen Fahrgästen auf der ersten Fahrt die Anwendung einer Positionierungshilfe - beispielsweise das Anlegen eines Brustgurts, welches um Ihren Oberkörper und den Rollstuhl festgezogen wird, so dass diese aneinander festgemacht sind. Jedes VeloTixi Züri-Fahrzeug führt einen Brustgurt mit, Sie müssen also vor Ihrer allerersten Fahrt keines anschaffen. Üblicherweise merkt ein Fahrgast während der ersten Fahrt, ob die Kippbewegung der Rollstuhlrampe sowie die Bewegungen im Strassenverkehr durch die Oberkörpermuskulatur ausgeglichen werden oder nicht. Nach der ersten Fahrt können Sie sich für die Anschaffung und Mitnahme einer eigenen, auf Sie zugeschnittenen Positionierungshilfe entscheiden.
  • Welche Versicherungen hat VeloTixi Züri und welche Versicherungen muss der Fahrgast haben?
    Übersicht Verein VeloTixi Züri ist für Betriebshaftpflicht, Vollkasko und Rechtsschutz versichert. Diese gelten für die statutorischen Aktivitäten von ausschliesslich unserer Aktivmitglieder. Nicht abgedeckt durch unsere Versicherungen sind somit alle Begleitpersonen auf den eigenen Velos. Schadenabwicklung Melden Sie einen Schaden sobald wie möglich unserer Zentrale - telefonisch, per Email oder per Post. Wir werden den Fall aufnehmen und bearbeiten. Die Unfall-Versicherung ist Sache des Fahrgasts und der Begleitpersonen Unsere Aktivmitglieder (Fahrgäste und Fahrer:innen) sind durch den Verein NICHT gegen Unfall oder dessen Folgen versichert. Bei Anmeldung als Aktivmitglied wird deshalb der Nachweis einer Unfallversicherung verlangt - beispielsweise eine Police für KVG mit Unfall oder Angaben zur UVG mit NBU. Als Aktivmitglied verpflichten Sie sich, den Fahrdienst nur solange zu nützen, wie Sie gegen Unfall versichert sind. Wir haben die Suche nach einer umfassenden Unfallversicherung für all unsere Mitglieder nicht aufgegeben, aber die Suche gestaltet sich leider schwierig. Deckungslücken bei Kranken- und Unfallversicherungen Insbesondere die obligatorische KVG, wenn nicht durch freiwillige Zusätze nach VVG ergänzt, weist Versicherungslücken bei Rettungskosten, Krankentaggeldern und Pflegedienstleistungen auf. Betroffene Versicherte bleiben unerwartet auf Kostenanteilen sitzen oder kommen gar nicht in den Genuss von Dienstleistungen. Die Leistungen für Rettungseinsätze sind bei der KVG beispielsweise zu 50% eines jährlichen Maximalbetrags versichert; je nach Vorfall ist dieser Maximalbetrag schnell überschritten. Auch die UVG deckt Rettungskosten bei Krankheit nicht - hier springt entweder Ihre Zusatzversicherung nach VVG oder Ihre KVG übernimmt die Hälfte bis zum jährlichen Maximum. Es wird allen Fahrgästen und mitfahrenden Begleitpersonen, auch Heimangestellten, empfohlen, ihre Versicherungsdeckung (KVG, VVG, UVG, weitere) zu überprüfen. Fahrzeug-Pannenhilfe Wenn Sie mit einem Velo oder einem langsamen Ebike bis 25kmh eine Panne haben, dürfen Sie dieses mit dem öffentlichen Verkehr nach Hause bringen. Bitte beachten Sie, dass schnelle E-Bikes bis 45 kmh - "S-Pedelecs" - nicht in Fahrzeuges des öffentlichen Verkehrs transportiert werden dürfen. Hier empfiehlt es sich, zu überprüfen, ob Ihre bestehenden Versicherungen eine Pannenhilfe mit eingeschlossen haben, damit Sie als Begleitperson Ihr Fahrzeug zum Wohnort oder zur Reparatur bringen lassen können. Gönnerschaften garantieren keine Auszahlung Es spricht prinzipiell nichts dagegen, einer Rettungsorganisation etwas zu gönnen. Aber einige unserer Fahrgäste sind auf fixe Einkommen und Versicherungsleistungen angewiesen und müssen sich darauf verlassen können, dass eine Versicherung im Schadenfall tatsächlich auszahlt. Eine Gönnerschaft ist keine Versicherung, die Auszahlung ist vertraglich nicht als Leistung geregelt. Wer gegen Krankheit und Unfall einzig und allein über KVG versichert ist, oder wer UVG ohne weiteren VVG-Rettungszusatz für Krankheit abgeschlossen hat, sollte somit in erster Linie an eine Rettungs- und Rückführungsversicherung denken. Einzelprämien bei spezialisierten Rettungsversicherungen beginnen bei 40 Franken jährlich - genau gleich viel wie der Mindestbeitrag einer Gönnerschaft. Familienprämien beginnen bei 86 Franken, also sechs Franken mehr als ein Familienbeitrag bei einer Gönnerschaft.
  • Muss ein Fahrgast bei VeloTixi Züri Mitglied sein?
    Ja, Sie müssen aktives Mitglied bei uns sein, um diesen Fahrdienst zu nutzen. Die Mitgliedschaftsgebühr für 2025 wird allen aktiven Mitgliedern erlassen. Mit einer Mitgliedschaft bestimmen Sie selber, wo es mit VeloTixi Züri längerfristig hingeht.
  • Wie sieht eine Fahrt von A nach B aus?
    Die Sicherheit unserer Fahrten steht im Vordergrund. Aus diesem Grund legt VeloTixi Züri im Vorfeld die Route für Ihren Weg von A nach B fest und nimmt dabei keine Rücksicht auf Sehenswürdigkeiten. Bei begleiteten Fahrten fährt VeloTixi Züri zuvorderst.
  • Dürfen Kinder mit Rollstuhlvelos mitreisen?
    Ja, noch so gerne. Minderjährige müssen während der gesamten Fahrt durch eine Bezugsperson auf eigenem Fahrrad begleitet sein. Alle Bezugspersonen werden zur Sicherheit Ihres Kindes bei der Fahrtenbestellung an uns kommuniziert und von uns erfasst. Dazu gehören erwachsene oder minderjährige Personen, die einem VeloTixi-Dreirad im Strassenverkehr folgen müssen. Es bedarf auch nur einer einzigen Bezugsperson für mehrere VeloTixis gleichzeitig, falls jedes der VeloTixis zum selben Zeitpunkt in einer Gruppe denselben Weg zurücklegt. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Fahrt von einem Heim oder von einer Privatperson organisiert wurde. Solange alle Fahrgäste Mitglieder sind und solange alle erziehungsberechtigten Personen mit der Bezugsperson einverstanden sind, gilt die Begleitung als aufgesetzt.
  • Was ist eine Rundfahrt?
    Rundfahrten beginnen und enden an derselben Wunschadresse in der Stadt Zürich. Sie fahren eine vorgängig besprochene Route und können Ihre Fahrt auch mehrmals unterbrechen. Bei einer längeren Pause von mehr als 2 Stunden empfiehlt es sich, zwei Einzelfahrten zu buchen, damit das Fahrzeug freigegeben wird.
  • Was heisst dauerhaft beeinträchtigte Mobilität bei VeloTixi Züri?
    Wir fahren mit unseren eigenen Fahrzeugen Rollstuhlfahrer:innen. Für Menschen, die lieber auf ein Rikscha umsteigen möchten, kollaborieren wir mit einem Partnerverein und führen kombinierte Gruppenfahrten aus.
  • Muss ich einen Helm tragen?
    Ja, Fahrgäste und Fahrer:innen sind per Reglement an eine Helmpflicht gebunden. Zur Sicherstellung der optimalen Sicherheit möchten wir Sie bitten Ihren eigenen passenden Helm mitzubringen. Sollten Sie aus gesundheitlichen Gründen keinen Helm tragen können, bitten wir Sie ein entsprechendes Attest zu verlangen.
  • Wer wird befördert?
    VeloTixi Züri bietet einen Fahrdienst für dauerhaft möbilitätsbeeinträchtigte Menschen in der Gemeinde Zürich. Wir führen Einweg- und Rundfahrten für Erwachsene und begleitete Minderjährige durch.
  • Ich möchte Sehenswürdigkeiten ansteuern
    Sie erhalten am Vortag der gebuchten Fahrt von uns einen Reiseplan. Dieser beinhaltet die Route und eine Auflistung der Sehenswürdigkeiten auf der vorgeschlagenen Route. Wir halten uns dabei an allgemeine Wünsche, die sie bei der Buchung äussern. "Ich möchte in die Natur" / "Ich möchte an den See" / "Ich möchte gerne X und Y sehen und bei Z eine Pause einlegen" / "Ich möchte gerne durch die B-Strasse fahren" / "Können wir 50er Zonen bitte meiden?" Mit dem Reiseplan zur Hand sind Sie inspiriert und können am darauffolgenden Tag Ihre Wünsche mit der Fahrer:in ansprechen. Im Endeffekt entscheidet aber immer die Fahrer:in, wo es durchgeht. Dies aufgrund von Training, Verkehrsaufkommen, Bauarbeiten, weiter geplanten Fahrten oder wegen anderen Einflüssen. Wir bitten Sie die Entscheidung der Fahrer:in zu respektieren.
  • Welche Fahrten sind buchbar?
    Buchbar sind Einzel-, Retour- und Rundfahrten. Sie können Ihre Fahrten zurzeit weit im Voraus buchen. Wir führen auch kurzfristige, spontane Ausflüge durch, wenn wir es schaffen, Fahrer:innen kurzfristig aufzubieten.
  • Ihre Vorbereitung für Ihre Fahrt mit einem Rollstuhlvelo
    Sie brauchen folgendes für eine Fahrt mit VeloTixi Züri: A - Ihren mechanischer Rollstuhl mit funktionierenden Vorderbremsen. Wir können Ihnen leider keinen mechanischen Rollstuhl ausleihen, weil unsere Dreiräder manchmal mehrere Fahrten aneinander hängen. B - Ihren eigenen Velohelm (optional) Wir bringen Leihhelme für unsere Fahrgäste mit. Insbesondere viele Minderjährige besitzen noch keine eigenen Helme. C - Ihren eigenen Brustgurt, wenn Sie den Entscheid gefasst haben, immer mit Positionierungshilfe zu reisen (optional) Für Ihre erste Fahrt können Sie den Brustgurt von VeloTixi Züri ausleihen, insbesondere wenn Sie herausfinden möchten, ob es auch ohne gehen würde. VeloTixi Züri empfiehlt auch nach Ihrer ersten Fahrt die Nutzung eines Brustgurtes, um den Oberkörper besser zu stützen. D - An kühlen oder windigen Tagen brauchen Sie möglicherweise gutes Schuhwerk. An nassen Tagen können Sie Ihren üblichen Regenschutz anlegen. Für starken Wind führt jedes Rollstuhlvelo eine warme Decke für Sie mit. Für den Fall eines Platzregens während der Velofahrt führt jedes Rollstuhlvelo einen grossen Regenponcho für Sie mit. Diesen stülpen unsere Fahrer:innen über Ihre bestehende Kleidung und den Rollstuhl, damit Sie und das Sitzkissen trocken bleiben. E - Alle sonstigen Reiseutensilien, um für die Elemente und die Dauer Ihrer Reise gewappnet zu sein. Bei Ausflügen in die Natur ist beispielsweise eine mit Wasser gefüllte Flasche empfehlenswert.
  • Welche Ausrüstung muss ich mitbringen? Als Fahrgast und als Fahrer:in?
    Generell empfehlen wir wetterfeste und der Temperatur angemessene Kleidung, dazu eine Wasserflasche und allfällige Snacks für zwischendurch. Im Sommer empfiehlt sich zudem Sonnencreme. Der Fahrgast bringt immer einen mechanischen Rollstuhl zur Fahrt mit, denn VeloTixi stellt keine Rollstühle zur Verfügung. Ihr Rollstuhl darf maximal 72 cm breit sein; Fahrgast und Rollstuhl zusammen dürfen bis zu 200 kg wiegen. Bei der Bekleidung werden winddichte Jacke & Schuhwerk oder eine warme Decke empfohlen - letzteres führt jedes Velo mit. Bei Bedarf sollte ein eigener Brustgurt mitgenommen werden. Für Fahrgäste besteht eine Helmpflicht. Wir bringen Leihhelme in Kindergrössen bis 63cm Kopfumfang mit. Sollten Sie aus gesundheitlichen Gründen keinen Helm tragen können, bitten wir Sie uns das im Rahmen der anfänglichen medizinischen Abklärung mitzuteilen. Es gibt keine Garantie, dass Taschen jeder Grösse auf dem Dreirad Platz finden. Jedes Fahrzeug ist mit zwei Fahrradtaschen am Hinterrad unterwegs, welche unsere Fahrer:innen für Ihre eigenen Zwecke verwenden dürfen. Darin enthalten sind ein Leihponcho für den Fahrgast sowie ein Leihbrustgurt, eine warme Decke sowie private Effekte der Fahrer:innen.
  • Haftung bei abgebrochener Fahrt
    Im Falle, dass eine Fahrt abgebrochen werden muss, haftet VeloTixi nicht für die dadadurch entstandenen Unkosten.
  • Wie sieht ein Gruppenausflug aus?
    Die Fahrer:innen von VeloTixi Züri bestimmen die Route, die Fahrgeschwindigkeit und sogar das Einspuren während der gesamten Route. Der Grund dafür ist, dass gewisse Streckenabschnitte mit Spezial-Fahrrädern anders befahren müssen als mit einem handelsüblichen Velo. Unsere Fahrer:innen sind dafür ausgebildet, bei Gruppenausflügen immer zuvorderst zu fahren. In Kurven sind Spezialfahrräder sehr langsam, deshalb fährt die Gruppe nur langsam hinterher. Auch technisch bedingte Schalteigenschaften der sehr schweren Gefährte erfordern von uns, vorausschauend zu schalten.
  • Ich setze im Alltag einen Blindenhund ein. Kann ich meinen Hund mit auf die Reise mitnehmen?
    Es hängt davon ab, wie. Mit Ihnen zusammen auf dem Dreirad kann ein Hund nicht befördert werden, da wir diesen nicht am Fahrzeug sichern können. Des Weiteren ist es so, dass die Fahrzeuge nicht für Begleittiere zugelassen sind. Wir können Sie leider auch nicht befördern wenn Ihr Hund neben dem Dreirad an der Leine folgt. Sehr gerne kann Ihr Blindenhund von Ihrer Begleitperson mitgeführt oder aber in einem Velo-Hundeanhänger befördert werden. Falls die Nachfrage da ist, können wir die Anschaffung eines Vereins-Hundeanhängers prüfen. Bitte informieren Sie uns aktiv über Ihre Bedürfnisse.
  • Kann ich ein VeloTixi Fahrzeug ausleihen oder mieten?
    VeloTixi Züri-Fahrzeuge werden vom Fahrdienst an trainierte Fahrer:innen übergeben. Nur diese sind dazu berechtigt, das Fahrzeug zu bedienen oder zu lenken. Deshalb können wir Ihnen leider keines der Fahrzeuge ausleihen, wie wenn Sie ein Velo oder Auto üblicherweise ausleihen. Es spricht aber nichts dagegen, dass Sie sich für eine Ausbildung mit VeloTixi Züri als Fahrer:in anmelden und primär Schichten mit Ihren eigenen Angehörigen fahren. Das ausführliche Training ist aufgrund der Fahrzeugeigenschaften sehr empfehlenswert und gibt Ihnen ein sicheres Gefühl im Handling der Fahrzeuge.
  • Wieviel kostet eine Fahrt?
    In 2022 und 2023 sind alle Fahrten unentgeltlich, egal wie lange diese dauern, wie weit sie führen oder wie steil der Weg. Unsere Priorität für diese beiden Jahre liegt bei der Erhöhung des Bekanntheitgrades des Fahrdiensts.
  • Wieviel kostet eine Aktivmitgliedschaft?
    2022-2024 wird allen aktiven Mitgliedern kein Betrag verrechnet, damit finanzielle Überlegungen kein Hindernis zur Mitgliedschaft darstellen. Auch die Fahrten sind in diesen Jahren gratis. Es kann sein, dass wir Sie dennoch zu einem fairen und tragbaren Preismodell befragen und so zukünftige Kostenbeteiligungen gemeinsam festlegen.
  • Sicherheit und Vorschriften für unsere Fahrzeuge
    Kurzgefasst: Weil die Kategorisierung des ASTRA für die nicht-gewerbliche Personenförderung auf Dreirädern per 01.07.2025 sich nicht ändert, und sich auch unsere Fahrzeuge nicht geändert haben, fahren wir bis auf Weiteres wie bisher. Lange Version: Wir haben 2022 vor Fahrzeugkauf das zuständige kantonale Amt angefragt, ob wir unsere zum Kauf angedachten Fahrzeuge als Kleinmotorräder zulassen sollen und wie wir vorgehen sollen. Nachdem dieses Überlegungen für sich ausgeführt und uns ihren Entscheid mitgeteilt hat, haben wir Versicherungen abgeschlossen und einen Kaufentscheid getroffen. Dieses Ergebnis betrachten wir als gelungene, zielführende und der Sache naheliegende Umsetzung der bestehenden Regulatorien. Was bedeuten fortschreitende Regulatorien für uns und welches Risikomanagement führen wir aus: Wir verstehen, dass Regulatorien in unserem liberalen Marktumfeld manchmal etwas nachhinken können. Wenn neue Regulatorien entstehen, analysieren wir diese. Leider können wir nicht so stark Einfluss auf die Entwicklung von Regulatorien nehmen wie beispielsweise Händler, und wir sehen primär Händler in der Pflicht, sich mit der Thematik auseinanderzusetzen. Derzeit sind wir strenger unterwegs als die regulatorischen Anforderungen. Wir verlangen totale Substanzabstinenz für unsere Fahrer:innen, wie für einen Flugzeugpiloten; wir verlangen einen Fahrausweis A oder B von unseren Fahrer:innen, wie wenn sie ein Auto oder Motorrad lenken würden. Wir haben Service-Abmachungen mit sehr erfahrenen Mechaniker:innen und scheuen uns nicht davor, sofort Serviceaufträge zu vergeben. Dass es immer, insbesondere beim Personentransport, sehr wichtig ist, wie gut ein Fahrzeug gewartet wurde und wie gut es im öffentlichen Raum gelenkt wird, war uns schon bei Projektbeginn klar. Nun sind wir aber von der Motorfahrzeugkontrolle bisher ausgenommen, weil wir nicht wie viele andere als Kleinmotorrad klassifiziert sind. Dass unsere Fahrzeuge nicht Expertise-pflichtig sind, heisst nicht, dass uns das Strassenverkehrsamt nicht irgendwann aufbieten wird. Wieso nicht gleich diese Fahrzeuge als Kleinmotorrad zulassen? Das war eine Option bei Projektstart, vor Kaufentscheid. Der Kaufentscheid wurde aufgrund der Klassifizierung getroffen und wir beanspruchen Rechtssicherheit. Mit jetzigem Stand würden wir dieselben Fahrzeuge nicht mehr als Kleinmotorrad zulassen wollen. Es gibt verschiedene Gründe dafür - homologierte Komponenten aufstocken müssen, grosse Kosten bei Zulassung unbudgetiert leisten, Bindung an wenige, weiter entfernte Partnernetze für Services, potentielle Herausforderungen bei Ersatzteilbeschaffung, und schliesslich das negative Fahrerlebnis: ein Kleinmotorrad MUSS vorschriftsgemäss mittig auf der Spur fahren und wie jedes andere Motorrad spuren; es MUSS abseits der Velowege und natürlich abseits der Fahrverbote fahren. Dies schliesst Waldwege, Velowege und andere schöne Orte zu 100% aus; dazu kommt, dass es hinter dem Kleinmotorrad staut - wir fahren mit Fahrgast meist 10-15 km/h mit 250 Watt Leistung, es stelle sich einer vor, wie wir die Spur blockieren wenn wir zum Zoo hochfahren. Wir könnten den Betrieb einstellen. Drum sind wir also froh, dass wir die Fahrzeuge nicht nachträglich als Kleinmotorrad zulassen mussten. Dies war eine glückliche Situation zu Beginn und wir sehen derzeit keinen Grund, dass sich dies ändern würde. Unsere mechanischen Komponenten sind dennoch Upgrades auf Standard-Fabrikkomponenten des Herstellers, und wir stehen konstant im Austausch mit unseren Mechs und pflegen unsere geliebten Dreiräder. Was wenn Ihr doch als Kleinmotorrad zulassen müsst? Der Wert unseres Fahrzeugparks würde stark sinken, wir müssten die Fahrzeuge in die EU absetzen, oder aber sie für viel Geld als Kleinmotorräder zulassen und danach bei der Gemeinde Ausnahmebewilligungen einholen. Nach dem Prinzip der Rechtssicherheit müssen wir bei den derzeit konstant gebliebenen Vorgaben für den Personentransport auch nicht davon ausgehen, dass wir diese Auflage erhalten. Sind Eure Fahrzeuge mehr Motorrad oder mehr Velo? Die Komponenten sind ausschliesslich Velokomponenten, unsere Geschwindigkeiten (beladen) mit bis zu 15 km/h sind sehr langsam wie ein Velo, unser Gewicht ist eher hoch wie ein Motorrad, und wir sind mit 110 cm überbreit wie ein Quad und können auch nicht davon ausgehen, jeden Veloweg befahren zu können. Diese Aspekte fliessen in unsere Schulung ein. Gibt es abweichende Meinungen zu den gängigen Praktiken? Es gibt unterschiedliche Interpretationen von unterschiedlichen Seiten sowie mehr oder weniger starke Lobbying-Ansätze bei Behörden, um mehr vom Markt zu profitieren. Wir sind nicht damit einverstanden, wenn Marktteilnehmende die Grenzen des lauteren Wettbewerbs überschreiten und Falschangaben über uns machen, obwohl sie es besser wissen müssten. Dies sei hier erwähnt, weil es öfters vorgekommen ist. Wir bedanken uns für Ihr Interesse.
  • Fahrzeugkategorie ab dem 01. Juli 2025
    Das ASTRA macht Vorgaben zu Fahrzeugen. Kantonale Strassenverkehrsämter entscheiden über die Umsetzung und können unsere Fahrzeuge jederzeit zur Prüfung einbestellen. Ab dem 01. Juli 2025 gibt es eine neue Kategorie von Schwer-Motorfahrrädern für den Gütertransport auf schweren Lastenrädern, sowie Änderungen bei der Verkehrskunde. Diese Änderungen betreffen aber nicht den Personentransport mit unseren Fahrzeugen, sondern ausschliesslich den Gütertransport. Unsere Fahrzeuge haben sich seit 2022 nicht geändert. Die uns bisher gewährten Ausnahmen und die dazugehörigen Versicherungen sind von dieser Änderung des ASTRA somit nicht tangiert. VeloTixi Züri führt exklusiv nicht-gewerbliche Personentransporte durch. Wir fahren weiterhin ohne Nummernschilder auf öffentlichen Wegen, die für Leichtmotorfahrräder und Velos offen sind, und bringen unseren Fahrer:innen weiterhin die relevante Verkehrskunde für langsame Elektro-Velos bei.
  • Können Sie Elektrorollstühle befördern?
    Der Hersteller schreibt ausschliesslich die Beförderung von mechanischen Rollstühlen vor. Wir befördern mechanische Rollstühle mit folgenden Eigenschaften: Spurbreite bis 72cm. Kombiniertes Gewicht bis 200kg. Elektrorollstühle können wegen ihrer Gewichtsverteilung die Rotation der Rampe beeinflussen und Kräfte auf Komponenten auslösen, die der Hersteller nicht berücksichtigt hat. Auch ist die Geometrie der Rampe nicht mit dem Vorhandensein von vorderen oder hinteren Stützrädern von manchen Elektrorollstühlen vereinbar. Mechanische Rollstuhlstühle mit einzelnen elektrischen Komponenten, die aber nicht dem Antrieb dienen, haben oftmals eine ähnlich leichte Bauweise wie Handrollstühle. Deren Transport kann erfahrungsgemäss durchgeführt werden - dennoch weisen Sie uns bitte auch hier jeweils auf Ihre Gehhilfe hin.
  • Wir überlegen uns den Kauf eines Dreirades für den Rollstuhltransport, können Sie uns beraten?
    VeloTixi Züri ist ein gemeinnütziger Verein, der einen Fahrdienst betreibt. Wir beraten nicht zu Fahrzeugen und wir führen keine Testfahrten durch.
  • Die technischen Eigenschaften unserer Fahrzeuge in der Übersicht
    Die technischen Vorschriften an uns finden Sie in der VTS unter Art. 213 bis 217. Entsprechend dem Merkblatt der Vereinigung der Strassenverkehrsämter ASA kann allenfalls eine technische Kontrolle durch das Strassenverkehrsamt Zürich durchgeführt werden. VeloTixi Züri fährt viermal das Modell VeloPlus in 3. Generation der Marke Van Raam. Das Fahrzeug wird mit einer Gebrauchsanweisung geliefert. Die Abmessungen sind 253cm lang und 110cm breit. Das Fahrrad wiegt in unserem Fall 74 kg, das maximal zulässige Gewicht bei unseren verstärkten Rahmen liegt bei 200 kg für Fahrgast + Rollstuhl sowie bei zusätzlichen 110 kg für unsere Fahrer:in. Weiterhin können wir die Gepäckträger mit bis zu 20 kg beladen. Somit sind unsere Fahrzeuge mit bis zu 394 kg unterwegs.
  • Ich lebe mit einem Herzschrittmacher, darf ich trotzdem befördert werden?
    Entsprechend der Konformitätserklärung des Herstellers handelt es sich bei diesem Fahrzeug um ein Therapie-Dreirad. Das Fahrzeug inklusive Motor sind als Medizinprodukt 1. Klasse mit keinem oder geringen Risiko auf den Körper eingestuft; dies ist die tiefstmögliche Klassifizierung bei Medizinprodukten.

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