Wer wird befördert?
VeloTixi Züri bietet einen Fahrdienst für dauerhaft möbilitätsbeeinträchtigte Menschen in der Gemeinde Zürich. Wir führen Einweg- und Rundfahrten für Erwachsene und begleitete Minderjährige durch.
Was heisst dauerhaft beeinträchtigte Mobilität bei VeloTixi Züri?
Wir fahren mit unseren eigenen Fahrzeugen Rollstuhlfahrer:innen. Für Menschen, die lieber auf ein Rikscha umsteigen möchten, kollaborieren wir mit einem Partnerverein und führen kombinierte Gruppenfahrten aus.
Dürfen Kinder mit Rollstuhlvelos mitreisen?
Ja, noch so gerne. Minderjährige müssen während der gesamten Fahrt durch eine Bezugsperson auf eigenem Fahrrad begleitet sein. Alle Bezugspersonen werden zur Sicherheit Ihres Kindes bei der Fahrtenbestellung an uns kommuniziert und von uns erfasst. Dazu gehören erwachsene oder minderjährige Personen, die einem VeloTixi-Dreirad im Strassenverkehr folgen müssen. Es bedarf auch nur einer einzigen Bezugsperson für mehrere VeloTixis gleichzeitig, falls jedes der VeloTixis zum selben Zeitpunkt in einer Gruppe denselben Weg zurücklegt. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Fahrt von einem Heim oder von einer Privatperson organisiert wurde. Solange alle Fahrgäste Mitglieder sind und solange alle erziehungsberechtigten Personen mit der Bezugsperson einverstanden sind, gilt die Begleitung als aufgesetzt.
Wann kann ich fahren?
Unser Fahrdienst befördert Sie zwischen 10 und 20 Uhr bei jedem Wetter. Bei mangelnder Nachfrage stellen wir den Betrieb zwischenzeitlich ein, beispielsweise im Winter. Bei unsicheren Fahrverhältnissen werden Fahrten ersatzlos gestrichen.
Muss ein Fahrgast bei VeloTixi Züri Mitglied sein?
Ja, Sie müssen aktives Mitglied bei uns sein, um diesen Fahrdienst zu nutzen. Die Mitgliedschaftsgebühr für 2025 wird allen aktiven Mitgliedern erlassen. Mit einer Mitgliedschaft bestimmen Sie selber, wo es mit VeloTixi Züri längerfristig hingeht.
Ihre Vorbereitung für Ihre Fahrt mit einem Rollstuhlvelo
Sie brauchen folgendes für eine Fahrt mit VeloTixi Züri:
A - Ihren mechanischer Rollstuhl mit funktionierenden Vorderbremsen.
Wir können Ihnen leider keinen mechanischen Rollstuhl ausleihen, weil unsere Dreiräder manchmal mehrere Fahrten aneinander hängen.
B - Ihren eigenen Velohelm (optional)
Wir bringen Leihhelme für unsere Fahrgäste mit. Insbesondere viele Minderjährige besitzen noch keine eigenen Helme.
C - Ihren eigenen Brustgurt, wenn Sie den Entscheid gefasst haben, immer mit Positionierungshilfe zu reisen (optional)
Für Ihre erste Fahrt können Sie den Brustgurt von VeloTixi Züri ausleihen, insbesondere wenn Sie herausfinden möchten, ob es auch ohne gehen würde. VeloTixi Züri empfiehlt auch nach Ihrer ersten Fahrt die Nutzung eines Brustgurtes, um den Oberkörper besser zu stützen.
D - An kühlen oder windigen Tagen brauchen Sie möglicherweise gutes Schuhwerk. An nassen Tagen können Sie Ihren üblichen Regenschutz anlegen. Für starken Wind führt jedes Rollstuhlvelo eine warme Decke für Sie mit. Für den Fall eines Platzregens während der Velofahrt führt jedes Rollstuhlvelo einen grossen Regenponcho für Sie mit. Diesen stülpen unsere Fahrer:innen über Ihre bestehende Kleidung und den Rollstuhl, damit Sie und das Sitzkissen trocken bleiben.
E - Alle sonstigen Reiseutensilien, um für die Elemente und die Dauer Ihrer Reise gewappnet zu sein. Bei Ausflügen in die Natur ist beispielsweise eine mit Wasser gefüllte Flasche empfehlenswert.
Muss ich meinen eigenen Rollstuhl mitbringen?
Ja, wir möchten Fahrgäste bitten ihren eigenen Handrollstuhl zur Fahrt mitzubringen, denn VeloTixi stellt keine Rollstühle zur Verfügung. Ihr Rollstuhl darf maximal 72 cm breit sein; Fahrgast und Rollstuhl zusammen dürfen bis zu 200 kg wiegen.
Welche Ausrüstung muss ich mitbringen? Als Fahrgast und als Fahrer:in?
Generell empfehlen wir wetterfeste und der Temperatur angemessene Kleidung, dazu eine Wasserflasche und allfällige Snacks für zwischendurch. Im Sommer empfiehlt sich zudem Sonnencreme.
Der Fahrgast bringt immer einen mechanischen Rollstuhl zur Fahrt mit, denn VeloTixi stellt keine Rollstühle zur Verfügung. Ihr Rollstuhl darf maximal 72 cm breit sein; Fahrgast und Rollstuhl zusammen dürfen bis zu 200 kg wiegen. Bei der Bekleidung werden winddichte Jacke & Schuhwerk oder eine warme Decke empfohlen - letzteres führt jedes Velo mit. Bei Bedarf sollte ein eigener Brustgurt mitgenommen werden.
Für Fahrgäste besteht eine Helmpflicht. Wir bringen Leihhelme in Kindergrössen bis 63cm Kopfumfang mit. Sollten Sie aus gesundheitlichen Gründen keinen Helm tragen können, bitten wir Sie uns das im Rahmen der anfänglichen medizinischen Abklärung mitzuteilen.
Es gibt keine Garantie, dass Taschen jeder Grösse auf dem Dreirad Platz finden. Jedes Fahrzeug ist mit zwei Fahrradtaschen am Hinterrad unterwegs, welche unsere Fahrer:innen für Ihre eigenen Zwecke verwenden dürfen. Darin enthalten sind ein Leihponcho für den Fahrgast sowie ein Leihbrustgurt, eine warme Decke sowie private Effekte der Fahrer:innen.
Muss ich einen Helm tragen?
Ja, Fahrgäste und Fahrer:innen sind per Reglement an eine Helmpflicht gebunden. Zur Sicherstellung der optimalen Sicherheit möchten wir Sie bitten Ihren eigenen passenden Helm mitzubringen. Sollten Sie aus gesundheitlichen Gründen keinen Helm tragen können, bitten wir Sie ein entsprechendes Attest zu verlangen.
Welche Fahrten sind buchbar?
Buchbar sind Einzel-, Retour- und Rundfahrten. Sie können Ihre Fahrten zurzeit weit im Voraus buchen. Wir führen auch kurzfristige, spontane Ausflüge durch, wenn wir es schaffen, Fahrer:innen kurzfristig aufzubieten.
Welche Versicherungen hat VeloTixi Züri und welche Versicherungen muss der Fahrgast haben?
Übersicht
Verein VeloTixi Züri ist für Betriebshaftpflicht, Vollkasko und Rechtsschutz versichert. Diese gelten für die statutorischen Aktivitäten von ausschliesslich unserer Aktivmitglieder. Nicht abgedeckt durch unsere Versicherungen sind somit alle Begleitpersonen auf den eigenen Velos.
Schadenabwicklung Melden Sie einen Schaden sobald wie möglich unserer Zentrale - telefonisch, per Email oder per Post. Wir werden den Fall aufnehmen und bearbeiten.
Die Unfall-Versicherung ist Sache des Fahrgasts und der Begleitpersonen
Unsere Aktivmitglieder (Fahrgäste und Fahrer:innen) sind durch den Verein NICHT gegen Unfall oder dessen Folgen versichert. Bei Anmeldung als Aktivmitglied wird deshalb der Nachweis einer Unfallversicherung verlangt - beispielsweise eine Police für KVG mit Unfall oder Angaben zur UVG mit NBU. Als Aktivmitglied verpflichten Sie sich, den Fahrdienst nur solange zu nützen, wie Sie gegen Unfall versichert sind. Wir haben die Suche nach einer umfassenden Unfallversicherung für all unsere Mitglieder nicht aufgegeben, aber die Suche gestaltet sich leider schwierig. Deckungslücken bei Kranken- und Unfallversicherungen
Insbesondere die obligatorische KVG, wenn nicht durch freiwillige Zusätze nach VVG ergänzt, weist Versicherungslücken bei Rettungskosten, Krankentaggeldern und Pflegedienstleistungen auf. Betroffene Versicherte bleiben unerwartet auf Kostenanteilen sitzen oder kommen gar nicht in den Genuss von Dienstleistungen. Die Leistungen für Rettungseinsätze sind bei der KVG beispielsweise zu 50% eines jährlichen Maximalbetrags versichert; je nach Vorfall ist dieser Maximalbetrag schnell überschritten. Auch die UVG deckt Rettungskosten bei Krankheit nicht - hier springt entweder Ihre Zusatzversicherung nach VVG oder Ihre KVG übernimmt die Hälfte bis zum jährlichen Maximum. Es wird allen Fahrgästen und mitfahrenden Begleitpersonen, auch Heimangestellten, empfohlen, ihre Versicherungsdeckung (KVG, VVG, UVG, weitere) zu überprüfen.
Fahrzeug-Pannenhilfe
Wenn Sie mit einem Velo oder einem langsamen Ebike bis 25kmh eine Panne haben, dürfen Sie dieses mit dem öffentlichen Verkehr nach Hause bringen. Bitte beachten Sie, dass schnelle E-Bikes bis 45 kmh - "S-Pedelecs" - nicht in Fahrzeuges des öffentlichen Verkehrs transportiert werden dürfen. Hier empfiehlt es sich, zu überprüfen, ob Ihre bestehenden Versicherungen eine Pannenhilfe mit eingeschlossen haben, damit Sie als Begleitperson Ihr Fahrzeug zum Wohnort oder zur Reparatur bringen lassen können.
Gönnerschaften garantieren keine Auszahlung
Es spricht prinzipiell nichts dagegen, einer Rettungsorganisation etwas zu gönnen. Aber einige unserer Fahrgäste sind auf fixe Einkommen und Versicherungsleistungen angewiesen und müssen sich darauf verlassen können, dass eine Versicherung im Schadenfall tatsächlich auszahlt. Eine Gönnerschaft ist keine Versicherung, die Auszahlung ist vertraglich nicht als Leistung geregelt. Wer gegen Krankheit und Unfall einzig und allein über KVG versichert ist, oder wer UVG ohne weiteren VVG-Rettungszusatz für Krankheit abgeschlossen hat, sollte somit in erster Linie an eine Rettungs- und Rückführungsversicherung denken. Einzelprämien bei spezialisierten Rettungsversicherungen beginnen bei 40 Franken jährlich - genau gleich viel wie der Mindestbeitrag einer Gönnerschaft. Familienprämien beginnen bei 86 Franken, also sechs Franken mehr als ein Familienbeitrag bei einer Gönnerschaft.
Wie sieht der Ablauf einer Velofahrt genau aus?
Bevor Sie die Reise antreten, werden Sie ihre:n Fahrer:in folgendermassen kennenlernen:
1. Das VeloTixi Züri Dreirad hält sicher an und parkiert. Am Hang parkiert es in Blickrichtung Bergspitze.
2. Die Fahrer:in kontrolliert, dass die Feststellbremsen vorne und hinten angezogen sind.
3. Die Fahrer:in steigt ab und begrüsst den Fahrgast.
4. Die Route und deren Eigenschaften werden besprochen.
Der Fahrgast entscheidet sich zum Einsteigen und bereitet sich vor:
5. Der Fahrgast steigt falls nötig von einem Rollator oder einem Elektrorollstuhl auf einen durch den Fahrgast eigens organisierten mechanischen Rollstuhl um. VeloTixi Züri bringt keine Leih-Rollstühle mit.
6. Der Fahrgast legt einen eigenen Velohelm an. VeloTixi Züri bringt keine Leih-Helme mit. 7. Die Fahrer:in und der Fahrgast kontrollieren gemeinsam, dass der Fahrgast gut im Rollstuhl sitzt.
8. Bei neuen Fahrgästen legt die Fahrer:in immer einen Brustgurt um den Fahrgast an. Wir führen einen Leih-Brustgurt immer mit, dennoch empfehlen wir Ihnen, sich aus Hygienegründen einen eigenen Brustgurt anzuschaffen, wenn Sie nach der ersten Fahrt Gefallen dran finden. Der Fahrgast kann nun einsteigen. 9. Mit Erlaubnis des Fahrgasts übernimmt die Fahrer:in die Kontrolle des Rollstuhls, löst die Bremsen und manövriert den Rollstuhl rückwärts zur Rampe.
10. Der Fahrgast wird von der Fahrer:in rückwärts auf die Rampe geschoben.
11. Durch die Verschiebung des Gewichts rotiert die Rampe schnell um 15° nach hinten und klinkt sich mit einem lauten metallischen Klang in die sichere Fahrposition ein. 12. Die beidseitigen Rollstuhlbremsen vorne am Rollstuhl werden angezogen.
13. Der Rollstuhl wird anhand von drei Spanngurten am Dreirad fixiert.
14. Die vorderen Rollstuhlbremsen werden gelöst und die drei Spanngurte anhand der Drehratschen wenn möglich noch enger angezogen.
15. Die Rollstuhlbremsen vorne werden erneut betätigt.
16. Der Fahrgast wird immer anhand eines 2-Punkte-Sicherheitsgurtes am Dreirad fixiert. Dies geschieht unabhängig davon, ob Sie schon mit einem Rollstuhl-eigenen Gurt am Rollstuhl festgemacht sind, und ob Sie zusätzlich auch noch den Brustgurt tragen.
17. Es wird kontrolliert, dass unser Fahrgast und alle mitgebrachten Gepäckstücke sicher fixiert sind oder von Begleitpersonen gefahren werden.
18. Die Fahrer:in erkundigt sich nach dem Wohlgehen des Fahrgasts und fragt diesen, ob die Fahrt beginnen soll.
Ab diesem Zeitpunkt konzentriert sich die Fahrer:in auf den Strassenverkehr. Ein Gespräch mit dem Fahrgast kann möglich sein, oder aber sich als schwierig gestalten. Es ist denkbar, dass der Fahrgast Musiklautsprecher mit sich führt und während der Fahrt per Bluetooth Musik abspielt. Beim Tragen von Kopfhörer muss trotzdem die Helmpflicht im Verein berücksichtigt werden.
Das Aussteigen gestaltet sich in umgekehrter Reihenfolge:
Sicheres Anhalten 19. Das Dreirad hält sicher an und parkiert. Am Hang parkiert es in Blickrichtung Bergspitze.
20. Es werden die Feststellbremsen vorn und hinten angezogen. Die Fahrer:in steigt aus.
Der Fahrgast äussert an die Fahrer:in den Wunsch, an dieser Stelle auszusteigen
21. Kontrolle dass die vorderen Rollstuhlbremsen weiterhin angezogen sind.
22. Der 2-Punkte-Sicherheitsgurt am Dreirad wird gelöst.
23. Die drei Spanngurte am Rollstuhl werden gelöst.
24. Die Rampe wird anhand eines Hebels entsichert, bleibt aber aufgrund der Rollstuhlposition weiterhin in horizontaler Lage.
25. Die Fahrer:in löst die Rollstuhlbremsen und hält den Rollstuhl mit beiden Händen fest.
26. Die Fahrer:in drückt mit einem Fuss auf die Rampe, wodurch diese nach vorne rotiert.
27. Die Fahrer:in schreitet rückwärts und lenkt dabei den Rollstuhl, währenddessen dieser langsam runtergleitet.
Ganz vom Dreirad ausgestiegen, kann der Fahrgast oder eine Begleitperson die Kontrolle des Rollstuhls übernehmen, oder aber die Fahrer:in schiebt den Rollstuhl bis zur Wohnungstür oder dem Haupteingang.
Bei Fragen wenden Sie sich jederzeit an die Zentrale oder an Ihre:n Fahrer:in.
Was ist eine Einzelfahrt?
Einzelfahrten, auch solche zu Retourfahrten kombiniert, beginnen oder enden in der Gemeinde Zürich. Sie werden von A nach B befördert und es sind keine Pausen dazwischen von länger als 5 Minuten vorgesehen.
Was ist eine Rundfahrt?
Rundfahrten beginnen und enden an derselben Wunschadresse in der Stadt Zürich. Sie fahren eine vorgängig besprochene Route und können Ihre Fahrt auch mehrmals unterbrechen. Bei einer längeren Pause von mehr als 2 Stunden empfiehlt es sich, zwei Einzelfahrten zu buchen, damit das Fahrzeug freigegeben wird.
Wie sieht eine Fahrt von A nach B aus?
Die Sicherheit unserer Fahrten steht im Vordergrund. Aus diesem Grund legt VeloTixi Züri im Vorfeld die Route für Ihren Weg von A nach B fest und nimmt dabei keine Rücksicht auf Sehenswürdigkeiten. Bei begleiteten Fahrten fährt VeloTixi Züri zuvorderst.
Ich möchte Sehenswürdigkeiten ansteuern
Sie erhalten am Vortag der gebuchten Fahrt von uns einen Reiseplan. Dieser beinhaltet die Route und eine Auflistung der Sehenswürdigkeiten auf der vorgeschlagenen Route. Wir halten uns dabei an allgemeine Wünsche, die sie bei der Buchung äussern. "Ich möchte in die Natur" / "Ich möchte an den See" / "Ich möchte gerne X und Y sehen und bei Z eine Pause einlegen" / "Ich möchte gerne durch die B-Strasse fahren" / "Können wir 50er Zonen bitte meiden?" Mit dem Reiseplan zur Hand sind Sie inspiriert und können am darauffolgenden Tag Ihre Wünsche mit der Fahrer:in ansprechen. Im Endeffekt entscheidet aber immer die Fahrer:in, wo es durchgeht. Dies aufgrund von Training, Verkehrsaufkommen, Bauarbeiten, weiter geplanten Fahrten oder wegen anderen Einflüssen. Wir bitten Sie die Entscheidung der Fahrer:in zu respektieren.
Wie sieht ein Gruppenausflug aus?
Die Fahrer:innen von VeloTixi Züri bestimmen die Route, die Fahrgeschwindigkeit und sogar das Einspuren während der gesamten Route. Der Grund dafür ist, dass gewisse Streckenabschnitte mit Spezial-Fahrrädern anders befahren müssen als mit einem handelsüblichen Velo. Unsere Fahrer:innen sind dafür ausgebildet, bei Gruppenausflügen immer zuvorderst zu fahren. In Kurven sind Spezialfahrräder sehr langsam, deshalb fährt die Gruppe nur langsam hinterher. Auch technisch bedingte Schalteigenschaften der sehr schweren Gefährte erfordern von uns, vorausschauend zu schalten.
Wo treffen wir uns?
Wir holen Sie an Ihrer Wohnungstür oder am Eingang Ihres Heims ab und begleiten Sie wieder zurück dorthin. Fahrer:innen sind nicht dazu befugt, Sie über Hindernisse von mehr als einer einzigen Stufe zu unterstützen. Wenn Sie weitergehende Unterstützung benötigen, möchten wir Sie bitten diese privat zu organisieren durch Spitex o.ä.
Meine Muskulatur ist geschwächt und ich habe Bedenken, ob ich während einer Fahrt aufrecht sitzen bleiben kann
Es ist in so einem Fall sicherlich sinnvoll, Vorkehrungen zu treffen. Im Grunde genommen sitzen Sie wie immer auf Ihrem Rollstuhl und sind mit einem Zweipunkt-Sicherheitsgurt ans Fahrzeug gebunden. Ihr Rollstuhl ist mit drei Gurten am Fahrzeug festgebunden. Dennoch können die Beschleunigungen in Ausnahmefällen viel stärker sein als im Alltag - beispielsweise bei einer Vollbremsung - so dass Sie beispielsweise mit Ihrem Oberkörper nach vorne kippen und Ihren Kopf auf den Knien aufschlagen. Zusätzlich zur Sicherung mit dem Sicherheitsgurt empfehlen wir deshalb allen Fahrgästen auf der ersten Fahrt die Anwendung einer Positionierungshilfe - beispielsweise das Anlegen eines Brustgurts, welches um Ihren Oberkörper und den Rollstuhl festgezogen wird, so dass diese aneinander festgemacht sind. Jedes VeloTixi Züri-Fahrzeug führt einen Brustgurt mit, Sie müssen also vor Ihrer allerersten Fahrt keines anschaffen. Üblicherweise merkt ein Fahrgast während der ersten Fahrt, ob die Kippbewegung der Rollstuhlrampe sowie die Bewegungen im Strassenverkehr durch die Oberkörpermuskulatur ausgeglichen werden oder nicht.
Nach der ersten Fahrt können Sie sich für die Anschaffung und Mitnahme einer eigenen, auf Sie zugeschnittenen Positionierungshilfe entscheiden.
Ich setze im Alltag einen Blindenhund ein. Kann ich meinen Hund mit auf die Reise mitnehmen?
Es hängt davon ab, wie.
Mit Ihnen zusammen auf dem Dreirad kann ein Hund nicht befördert werden, da wir diesen nicht am Fahrzeug sichern können. Des Weiteren ist es so, dass die Fahrzeuge nicht für Begleittiere zugelassen sind. Wir können Sie leider auch nicht befördern wenn Ihr Hund neben dem Dreirad an der Leine folgt.
Sehr gerne kann Ihr Blindenhund von Ihrer Begleitperson mitgeführt oder aber in einem Velo-Hundeanhänger befördert werden. Falls die Nachfrage da ist, können wir die Anschaffung eines Vereins-Hundeanhängers prüfen.
Bitte informieren Sie uns aktiv über Ihre Bedürfnisse.
Kann ich ein VeloTixi Fahrzeug ausleihen oder mieten?
VeloTixi Züri-Fahrzeuge werden vom Fahrdienst an trainierte Fahrer:innen übergeben. Nur diese sind dazu berechtigt, das Fahrzeug zu bedienen oder zu lenken. Deshalb können wir Ihnen leider keines der Fahrzeuge ausleihen, wie wenn Sie ein Velo oder Auto üblicherweise ausleihen. Es spricht aber nichts dagegen, dass Sie sich für eine Ausbildung mit VeloTixi Züri als Fahrer:in anmelden und primär Schichten mit Ihren eigenen Angehörigen fahren. Das ausführliche Training ist aufgrund der Fahrzeugeigenschaften sehr empfehlenswert und gibt Ihnen ein sicheres Gefühl im Handling der Fahrzeuge.
Haftung bei abgebrochener Fahrt
Im Falle, dass eine Fahrt abgebrochen werden muss, haftet VeloTixi nicht für die dadadurch entstandenen Unkosten.
